Ich wurde im Jahr 1956 geboren, bin verheiratet und habe 3 Kinder.
Als Rechtsanwalt bin ich seit 1989 tätig. Ich bin zugelassen an allen deutschen
Amtsgerichten
Landgerichten und Oberlandesgerichten einschließlich des Kammergerichts Berlin
Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten
Ich bin Mitglied
Sie finden hier Details zu einer Rechtsberatung, den Gebühren und Formulare zum Herunterladen.
Am Anfang des Mandatsverhältnisses sollte eine mündliche, gegebenenfalls auch telefonische oder per E-Mail durchzuführende Rechtsberatung stehen.
Sie können
einen Besprechungstermin mit meiner Kanzlei oder unter Verwendung des Terminkalenders (siehe Termine) vereinbaren,
mir Ihr Anliegen unter Verwendung des Kontaktformulars per E-Mail schildern,
eine telefonische Rechtsberatung durchführen.
Für die Durchführung eines Erstberatungstermins in meiner Kanzlei entstehen üblicherweise Beratungsgebühren zwischen 75 € und 125 € netto, je nach Dauer und rechtlicher Schwierigkeit der Beratung. Sollten Sie mich im Anschluss an die Rechtsberatung damit beauftragen, in dem betreffenden Fall für Sie tätig zu werden, wird die entstandene Beratungsgebühr auf die für die außergerichtliche Tätigkeit entstehende Geschäftsgebühr in vollem Umfang angerechnet.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir eine telefonische Rechtsberatung nur gegen Vorkasse durchführen können. Bei der telefonischen Rechtsberatung entstehen Festgebühren je nach Dauer der von Ihnen gebuchten Beratungszeit, nämlich für
10 Minuten 20 € netto 23,80 € brutto
20 Minuten 40 € netto 47,60 € brutto
30 Minuten 60 € netto 71,40 € brutto
Sofern Sie eine telefonische Rechtsberatung wünschen, buchen Sie bitte unter Termine den von Ihnen gewünschten Termin zur telefonischen Rücksprache sowie dessen Dauer und überweisen den angezeigten Bruttobetrag per Paypal, Direktüberweisung oder Kreditkarte. Alle drei Bezahlarten werden dabei von Paypal angeboten. Der Zahlungseingang kann bereits wenige Sekunden nach Zahlung festgestellt werden. Auf Wunsch wird Ihnen per Mail eine Rechnung übermittelt.
Gern können Sie mir im Vorfeld der Rechtsberatung die relevanten Unterlagen vorab per E-Mail zusenden.
Sofern Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, übernimmt diese unter Umständen die Rechtsanwaltsgebühren für eine Erstberatung, abhängig davon, ob der Rechtsschutzfall vom Versicherungsvertrag umfasst und/oder eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Versicherung vereinbart worden ist. Bitte klären Sie dies zuvor mit Ihrer Versicherung ab.
Gegebenenfalls können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht auch vorab einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen, sofern im Hinblick auf Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Sofern Sie mir anlässlich der Erstberatung eine Beratungshilfebescheinigung des Amtsgerichts vorlegen, müssen Sie für die Beratung lediglich einen Eigenanteil i.H.v. 15 € an mich zahlen.
Gesetzliche Grundlage für Art und Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Hiernach entstehen Gebühren für die Beratung, die außergerichtliche Tätigkeit und die gerichtliche Tätigkeit, entweder unter Zugrundelegung des Streitwertes oder als sogenannte Rahmengebühren (Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Bußgeldrecht, Strafrecht).
Ebenfalls können Honorarvereinbarungen, beispielsweise auf der Grundlage eines Stundenhonorars, vereinbart werden.
Über die in Ihrem Fall entstehenden Gebühren kläre ich Sie umfassend während der Erstberatung auf.
Für die außergerichtliche Tätigkeit kann bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe gestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür unter Berücksichtigung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorliegen. Im Falle der Bewilligung werden die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren von der Landeskasse übernommen, mit Ausnahme eines von Ihnen zu zahlenden Eigenanteils i.H.v. 15 €.
Für die gerichtliche Tätigkeit kann bei dem für das gerichtliche Verfahren zuständigen Gericht ein Antrag zur Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür unter Berücksichtigung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorliegen. Im Falle der Bewilligung werden die für Ihren Anwalt entstehenden Rechtsanwaltsgebühren von der Landeskasse übernommen, in keinem Fall jedoch die Kosten der Gegenseite. In Strafsachen wird keine Prozesskostenhilfe bewilligt.
Sollten Sie das gerichtliche Verfahren „gewonnen“ haben, werden die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Gebühren Ihres Rechtsanwalts) durch Gerichtsentscheidung der Gegenseite auferlegt und anschließend durch weiteren Beschluss des Gerichts der Höhe nach festgesetzt. Sollten Sie das Verfahren „verloren“ haben, ist es leider umgekehrt. Im Falle des teilweisen Obsiegens/Unterliegens werden die Verfahrenskosten durch das Gericht entsprechend gequotelt.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese – sofern der Gegenstand des Verfahrens von dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gedeckt ist und unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls bestehenden Selbstbeteiligung – die für das gerichtliche Verfahren entstehenden Verfahrenskosten, nämlich die Gerichtskosten, die Gebühren Ihres Rechtsanwalts und gegebenenfalls entstehende Gutachtenkosten und im Falle des Unterliegens oder anteiligen Unterliegens auch die vollen oder anteiligen Gebühren des Rechtsanwalts der Gegenseite.
Selbstverständlich bin ich gern bereit, im Vorfeld eines Verfahrens ohne gesonderte Kostenberechnung die Kostendeckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen.
Zum Öffnen der Formuare benötigen Sie ein Programm, welches mit pdf-Dateien arbeiten kann. Eine Liste der entsprechenden Programme finden Sie hier.
Fragebogen für Mandanten
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
Antrag zur Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Fragebogen zum Versorgungsausgleich
Fragebogen zum Versorgungsausgleich bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Belehrung Arbeitsgerichtsgesetz