Ich bin seit 1989 als Rechtsanwalt tätig, zunächst in mehreren Sozietäten, seit 2010 als Einzelanwalt am jetzigen Standort.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bildet dieses Rechtsgebiet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich vertrete sowohl mittelständische und kleine Unternehmen, als auch selbständig Tätige und Arbeitnehmer.
Als langjährig tätiger Rechtsanwalt besitze ich jedoch auch umfangreiche Erfahrungen im Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht (einschließlich Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) sowie im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere der Vertragsgestaltung.
Ich lege besonderen Wert auf ein ausführliches Erstgespräch mit dem Mandanten, um auf dieser Basis eine optimale Lösungsstrategie zu erarbeiten und eine wirksame jedoch zugleich pragmatische Durchsetzung der Interessen des Mandanten zu gewährleisten.
Schnelle Erreichbarkeit und kurze Bearbeitungsfristen unter Zugrundlegung fairer Gebühren sind weitere Prinzipien meiner Tätigkeit.
Ich gewährleiste eine hohe fachliche Qualität meiner anwaltlichen Dienstleistung sowohl durch meine ständige und umfangreiche Fortbildung als auch durch meine Zusammenarbeit im Rahmen eines Netzwerks mit spezialisierten Kooperationspartnern.
In diesem Sinne freue ich mich, Sie demnächst als Mandant(in) begrüßen zu können.
Ich berate Sie gerne
Rechtsanwaltskanzlei Michael Möller
Florastraße 58
13187 Berlin
Kommunikation:
Telefon:(030) 48 47 63 93
Fax: (030) 48 47 63 94
Mail: info@ra-michaelmoeller.de
Ich berate Sie gern in allen Rechtsgebieten, die folgenden Rechtsgebiete sind jedoch Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es bildet die rechtliche Grundlage für alle Fragen, die während eines Arbeitsverhältnisses auftreten können.
Das Arbeitsrecht umfasst verschiedene Bereiche, wie z.B. den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen, die Arbeitszeitregelungen, den Urlaubsanspruch, die Lohn- und Gehaltsfragen, den Kündigungsschutz und den Arbeitsschutz.
Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag. Dieser regelt die Arbeitsbedingungen und die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Er enthält beispielsweise Informationen über die Arbeitszeit, das Gehalt, die Urlaubstage und die Kündigungsfristen.
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung und Ausbeutung durch Arbeitgeber. Es regelt auch den Kündigungsschutz und gibt Arbeitnehmern das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft.
Arbeitgeber haben ihrerseits auch Rechte, z.B. das Recht auf eine angemessene Arbeitsleistung von ihren Mitarbeitern oder das Recht auf eine ordentliche Kündigung bei Fehlverhalten oder wirtschaftlichen Gründen.
Arbeitsrechtliche Konflikte können vor Gericht oder durch außergerichtliche Vereinbarungen gelöst werden. Hierbei kann eine fachkundige rechtliche Beratung helfen, um die eigenen Rechte und Interessen zu schützen.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich mit den Bestimmungen des Arbeitsrechts vertraut machen, um Konflikte und Rechtsverstöße zu vermeiden. Eine gründliche Kenntnis des Arbeitsrechts hilft auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der Einhaltung von Vorschriften, was wiederum dazu beitragen kann, ein gutes Arbeitsverhältnis zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
Beratung im Zivilrecht ist immer dann gefragt, wenn es zum Streit mit Personen, Behörden oder Vertrags- oder Handelspartnern kommt und die
Beteiligten sich nicht einigen können. Hier helfe ich Ihnen gerne weiter. Von der Beratung über außergerichtliche Vergleichsversuche bis hin zur
Klagerhebung bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie. Es gibt keine Lebensbereiche, für die es bei Streitereien keine rechtlichen Regelungen gibt.
Im Streitfall können Sie sich an mich wenden, ich berate Sie und wenn es nötig ist, ziehen wir mit Ihnen vor Gericht.
Im Bereich des Vollstreckungsrechts helfe ich Ihnen mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen gegenüber den Schuldnern, berate Sie aber auch, wie Sie
eine Vollstreckung abwehren können. Wenn Sie Fragen zur Zwangsvollstreckung, Schuldner- und Gläubigerberatung haben, helfe ich Ihnen und
vertrete Sie gerne.
Im Bereich des Verkehrsrechts helfe ich z.B. bei der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls gegenüber Unfallgegnern und deren Versicherung. Bei
Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen etc. bin ich in Bußgeldsachen für Sie da. Auch in Verkehrsstrafsachen wie z.B. Fahren unter Alkohol
und/oder Betäubungsmitteln, Nötigung u.a., vertrete ich Sie im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung.
Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für jede Form von Verträgen, d. h. von mehrseitigen Rechtsgeschäften. Ich bin für alle Ihre Sorgen und
Probleme im Rahmen Ihres Betriebes rund um das Handels- und Gesellschaftsrecht inklusiver aller damit in Verbund stehenden Verträge behilflich.
Sprechen Sie mich einfach an.